Donnerstag, 6. Dezember 2018

Bundesrechnungshof in Bonn wurde informiert



Die Prüfung der Rücknahme eine begünstigenden Verwaltungsaktes zugunsten eines möglicherweise nicht Alleinberechtigten kann nicht grundlos abgelehnt werden.

Die Prüfung obliegt dem Finanzministerium MV.

Diese Frage unterliegt nicht einer richterlichen Prüfung.

Die Feststellung wer Alteigentümer ist hat weitreichende Folgen für die Zahlung von Entschädigungsleistungen, Verrechnung mit Lastenausgleichzahlungen, Gültigkeit eines einzelvertraglichen Vorkaufsrechtes von Gut Boldebuck, Fächenerwerbsrechte und Preise.

Die Frage hat auch unmittelbar Konsequenzen auf die letztendlich vom Steuerzahler aufzubringenden Leistungen.

Federführend trotz Bearbeitung durch das Finanzministerium ist der Bund (BaRoV, BADV, BVVG).

Eine Zuständigkeit des BRH ist gegeben.

Der BRH erhielt eine Abschrift der Klage im Verfahren vor dem VG Greisfwald, in dem es NICHT um die Frage der Rücknahme eines VA geht.

Von Wolkenkratzer - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=62727554




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