Samstag, 21. Juni 2025

AdelsnamenINFLATION




 Änderung des Geburtsnamens als Volljähriger


Künftig können Volljährige ihren Geburtsnamen einmalig durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen, ohne dass ein familienrechtliches Ereignis wie Eheschließung oder Scheidung hinzutreten muss. Damit ist es künftig möglich:

Von dem Namen des einen Elternteils zum Namen des anderen Elternteils zu wechseln, wenn das Kind als Minderjähriger den Familiennamen nur eines Elternteils erhalten hat,

Einen Doppelnamen anzunehmen, der sich aus den Namen beider Elternteile zusammensetzt, wenn das Kind als Minderjähriger den Familiennamen nur eines Elternteils erhalten hat,

Vielleicht kommen Familienmitglieder mit “adeligen”Müttern auf die Idee sich “adeln” zu lassen.

Ich für meinen Teil möchte nicht verwechselt werden ….