Die Abfolge der Eigentumserwerbe von Gut Sterling wird in diesem
internet Auftritt verfälscht.
Die Verfälschungen
bestehen teils in Auslassungen, teils in Unwahrheiten, teils in der bewussten
Wahl juristisch falscher Begriffe.
Es heisst in dem internet Auftritt:
1910 Tod Fürstin Hermine in Bückeburg (82. Lebensjahr). Besitzübergang an
Fürst Georg zu Schaumburg-Lippe. Soweit richtig, obwohl der Vorgang 1915 vollzogen wurde.
1911 Tod Fürst Georg zu Schaumburg-Lippe in Bückeburg. Adolf, regierender Fürst zu Schaumburg-Lippe, übernimmt Herrschaft in Steyrling
1922 Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe verpachtet Besitz an die reichsdeutsche Holzverwertungsgesellschaft Neumann (Hamburg) Firma Steyrling GmbH.
Nicht gesagt wird, dass Inhaber der Anteile an der Firma Steyrling GmbH, Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe war.
1936
Flugzeugabsturz
Fürst und Fürstin sterben bei einem tödlichen Flugzeugabsturz bei einer Mekikoreise
Im Grundbuch eingetragen war Adolf Fürst zu
Schaumburg-Lippe.
Erbe war NICHT Wolrad Prinz zu Schaumburg - Lippe, sondern die Geschwister.
1938
Bruder Fürst Wolrad übernimmt Herrschaft und löscht den Pachtvertrag.
Bruder Wolrad Prinz (er war niemals Fürst) zu Schaumburg-Lippe gelingt es, bis 1956 nicht, in das Grundbuch eingetragen zu werden. Mit welchen Tricks ihm dies gelingt, kann in dem Buch Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem nachgelesen werden.
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Wie die Nationalsozialisten ein mal mehr Adolf aus dem Grundbuch "radierten" kann hier nachvollzogen werden, er wird schlicht und ergreifend durchgestrichen. Plumper geht es nicht.
Wie die Nationalsozialisten ein mal mehr Adolf aus dem Grundbuch "radierten" kann hier nachvollzogen werden, er wird schlicht und ergreifend durchgestrichen. Plumper geht es nicht.
1956
Bruder Fürst Wolrad zu Schaumburg-Lippe bekommt Besitz zurück.
Unwahr: Bruder Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe bekam den Besitz nicht zurück, weil er nie sein Eigentum war, sondern eignete sich diesen rechtswidrig zu, weil die Miterben an dem Gerichtsverfahren vor dem OLG Wien nicht beteiligt und auch nicht gehört wurden und wahrheitswidrig behauptet wurde, der Besitz sei Fideikommiss gewesen.
Der Besitz war Privateigentum Adolfs. Es handelte sich um einen glasklaren Erbfall nach BGB.
Es wird auch in der Darstellung unterschlagen dass der Besitz 12 Jahre lang unter us amerikanischer Zwangsverwaltung stand.
Durch die Verbreitung unwahrer Behauptungen wird die Geschichte verfälscht, in der Absicht all das zu vertuschen, was einst geschah.
Dank internet besteht die Möglichkeit, wirksam Klarstellungen zu verbreiten.
Dank internet besteht die Möglichkeit, wirksam Klarstellungen zu verbreiten.
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