Freitag, 15. Januar 2021

UPDATE in Sachen Palais Schaumburg in Bonn

Eine Gelegenheit zur Aufarbeitung

Wird das  Bundeskanzleramt 

einer fachlichen Auseinandersetzung ausweichen ?


Das Landgericht hat die Beschwerde vom 22.02.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 26.5.2008, den angefochtenen Beschluss als solchen,  die Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts vom 20.3.2019 sowie weitere in vorliegenden Verfahren erfolgte Stellungnahmen des Beschwerdeführers mit der Gelegenheit zur etwaigen Stellungnahme binnen eines Monats dem Bundeskanzleramt mit Schreiben vom 28.12.2020 zugesandt.

Seit meiner Beschwerde vom 22.2.2019 sind bald zwei Jahre vergangen.

Ich möchte erfahren, ob die "Veräusserung" des Palais Schaumburg an den Reichsfiskus im Jahr 1939 einer rechtlichen Prüfung nach rechtsstaatlichen Massstäben standhält. 









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