zu Schaumburg-Lippe für das von der BVVG gepachtete
Gut Boldebuck in Mecklenburg
Erläuternde Vorbemerkung:
Die BVVG ist die BODENVERWERTUNGS- und -VERWALTUNGS GMBH
mit Sitz in Berlin, welche im Auftrag des Bundes die aus der DDR überkommenen
Immobilien verwaltet und privatisiert.
1. Anschreiben der BVVG vom 28.3.2007 in dem erklärt wird, dass die Kaufoption für "den berechtigten Alteigentümer" vorgesehen ist und die Kaufoption nicht formgerecht ist, weil sie nicht notariell vereinbart wurde,
plus Auszug aus dem Pachtvertrag den die BVVG mit Philipp Ernst Prinz
zu Schaumburg-Lippe, dem Vater von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe, geschlossen hatte:
plus Auszug aus dem Pachtvertrag den die BVVG mit Philipp Ernst Prinz
zu Schaumburg-Lippe, dem Vater von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe, geschlossen hatte:
2. Schreiben von Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe vom 10. Juni 2009
an die BVVG mit dem er die Geltendmachung der "Kaufoption" erklärt,
obwohl die Feststellung des "berechtigten Alteigentümers" aussteht
und die notarielle Beurkundung fehlt:
an die BVVG mit dem er die Geltendmachung der "Kaufoption" erklärt,
obwohl die Feststellung des "berechtigten Alteigentümers" aussteht
und die notarielle Beurkundung fehlt:
Wie üblich druckste die BVVG mit der Einsichtnahme in den Pachtvertrag, führte Arbeitsbelastung an und Datenschutz.
Nebel, Schleier, alles ausser Transparenz. Passend zum chronischen Archivverschluss in Bückeburg und Hannover….
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