Vorbemerkung des Verfassers dieses Beitrags:
Organisatorisch ist das IfZ eine öffentliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Es wird vom Bund und den Ländern finanziert. Das "Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam" wird ebenfalls von Bund und Ländern finanziert. Zweifelsohne grossartige Forschungseinrichtungen, doch ein gewisses Unbehagen kommt auf, wenn das Bundeskanzleramt die Forschungsprojekte finanziert die die Forschung der Geschichte der ersten Bundesregierungen der Bundesrepublik zum Gegenstand haben. In diesen konkreten Fällen wären unabhängige Einrichtungen eventuell geeigneter. Es kommt mir ein bisschen vor, als wenn sich Einrichtungen und Institutionen selbst prüfen würden.
Es darf stark bezweifelt werden ob sich diese Forschungsprojekte auch mit dem Erwerb des Palais Schaumburg durch die Reichswehr und dessen Hintergründe im Jahr 1939 befassen werden. Dies wäre eine Gelegenheir denn der Erwerbsvorgang gehört zweifelsohne in den Kontext.
taz.de/NS-Kontinuitaeten-im-Bundeskanzleramt
Hans GlobkeBundesarchiv, B 145 Bild-F015051-0008 / Patzek, Renate / CC-BY-SA 3.0
Zitat der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Frajtion Die Linke
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/24297 –
Forschungsprojekte zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im November 2016 wurde seitens der Bundesregierung ein Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der
NS-Vergangenheit der Bundesministerien
und zentraler deutscher Behörden ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Programms
werden auch zwei Forschungsprojekte des Instituts für Zeitgeschichte München (IfZ) und des Zentrums
für Zeithistorische Forschungen Potsdam
(ZZF) mit vier Teilprojekten gefördert, die sich mit der Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte des
Bundeskanzleramtes und den NS-Bezügen des Amtes befassen
(vgl. https://zzf-potsdam.de/de/forschung/linien/das-kanzler-amtbundesdeutsche-demokratie-ns-vergangenheit).
Weiter wird im Rahmen des Forschungsprogramms an der Universität Siegen ein Projekt unter dem Titel „Ingenieure
der Verlautbarung. Kommunikations- praktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungsphase der deutschen Mediendemokratie in den 1950er Jahren“ umgesetzt
(vgl. https://www.siwiarchiv.de/uni-siegen-ingenieure-der-verlautbarung/).
Alle Forschungsprojekte zum Bundeskanzleramt sind bis November 2020 terminiert, sodass eine unmittelbar bevorstehende
Veröffentlichung der Ergebnisse
anzunehmen ist. Insbesondere bei der Frage nach den NS-Bezügen im Bundeskanzleramt wird es um eine angemessene Außendarstellung der Forschungsergebnisse gehen. Denn das Bundeskanzleramt war die politische Schaltzentrale der Bundesrepublik Deutschland und wirkte
maßgeblich steuernd, planend
und koordinierend auf alle Bereiche
des Regierungshandelns, also insbesondere auch auf den Umgang
mit der NS-Vergangenheit in der frü- hen
Bundesrepublik Deutschland, ein.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Me dien vom 27. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer
Schrifttype – den Fragetext.
1. Werden
die Forschungsprojekte von IfZ, ZZF und der Universität Siegen pünktlich abgeschlossen, und wenn ja, wann
ist mit einer Publikation der Ergebnisse
zu rechnen?
Wenn nein, wurden oder werden einzelne oder auch alle Forschungspro- jekte entsprechend verlängert (bitte
entsprechend nach Forschungspro- jekt,
Abschluss- und Veröffentlichungstermin
aufführen)?
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben
den vorgesehenen Ablauf
der Forschungen im Rahmen des genannten Forschungsprojekts der
Universität Siegen und des gemeinsamen Forschungsprojekts des Instituts
für Zeitgeschichte
(IfZ) und des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung (ZZF) zur
NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes erheblich beeinträchtigt. Durch die pandemiebedingten Verzögerungen konnten die Projekte
nicht zum ursprünglich
anvisierten Zeitpunkt abgeschlossen werden. Nach aktuellem Planungsstand ist angestrebt, die
Forschungsprojekte im nächsten Jahr jeweils zum Monatsende im März (Forschungsprojekt des IfZ), August
(Forschungsprojekt des ZZF) bzw. September
(Forschungsprojekt der Universität Siegen) abzu schließen. Eine Veröffentlichung der Forschungsergebnisse erfolgt
nach Ab schluss der Forschungsprojekte.
2. Gab es
Zwischenberichte der Forschungsprojekte, wie viele Zwischenberichte gab es, und wurden diese der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht bzw.
einer Fachöffentlichkeit, z. B. in Form von Tagungen und Kolloquien, vorgestellt?
Wenn ja, wann, und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Zwischenergebnisse des Forschungsprojektes der Universität Siegen
wurden bei einem Workshop des
Instituts für donauschwäbische Geschichte und Lan- deskunde in Tübingen
(29./30. November 2019) vorgestellt. Zudem wurden drei Aufsätze in geschichts- und
kommunikationswissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht.
Das gemeinsame Forschungsprojekt von IfZ und ZZF hat bisher
folgende öffentliche und fachöffentliche Zwischenberichte abgegeben:
–
Projektvorstellung in einer
Fachzeitschrift: Hürter, Johannes/Kiss, Eszter/ Mentel, Christian/Raithel, Thomas/Sabrow, Martin/Schaarschmidt,
Thomas/ Take, Gunnar/Vowinckel,
Annette: Das Kanzleramt – Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit. Ein Forschungsprojekt des IfZ und des ZZF, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 67 (2019), S. 307-319.
–
Fachöffentliche Vorstellungen und
Diskussionen: 26. Juni 2018 – Workshop mit
dem Organisationssoziologen Stefan Kühl am ZZF Potsdam; 11. September 2018 – Forum Archivrecht der
Archivschule Marburg; 10. Oktober 2018 – Workshop mit externen Fachvertreter/innen am ZZF Potsdam;
25. Oktober 2018 – Institutskolloquium des ZZF; 12. Dezember 2018 – Zeitgeschichtliches Kolloquium Jena; 27.
bis 29. März 2019 – Konferenz an der Universität Trier; 15. Mai 2019 – Forschungskolloquium der Albert- Ludwigs-Universität Freiburg; 5. November
2019 – Präsentation in der Forschungsstelle
für regionale Zeitgeschichte und Public History in Schleswig; 7./8. November 2019 – Präsentation an der
Universität Kassel; 29./30. November 2019 – Präsentation am Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde in
Tübingen.
–
Öffentliche Vorstellung und
Diskussion am 4. Dezember 2019 in Berlin, Fo-
rum Willy Brandt.
3. Werden
die Abschlussergebnisse der Forschungsprojekte der Öffentlichkeit bzw. einer Fachöffentlichkeit, z. B.
in Form von Tagungen und Kolloquien,
vorgestellt?
Wenn ja, wann ist damit jeweils zu rechnen?
4. Welche Planungen
hat die Bundesregierung, die Ergebnisse der For- schungsprojekte einer möglichst breiten
Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
Ist z. B. eine Veröffentlichung über die Bundeszentrale für politische
Bildung geplant?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des
engen Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ergebnisse der Forschungsprojekte werden nach deren Abschluss durch Publikationen
der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es ist vor- gesehen, die Ergebnisse des
Forschungsprojekts der Universität Siegen in der Schriftenreihe des Bundesarchivs zu veröffentlichen. Die
Ergebnisse des ge- meinsamen
Forschungsprojekts von IfZ und ZZF werden in einem Buch veröf- fentlicht, dessen Publikation für 2022
geplant ist. Zentrale Ergebnisse des ge- meinsamen
Forschungsprojekts von IfZ und ZZF werden vorab auf einer Ab- schlussveranstaltung der Öffentlichkeit
vorgestellt, die voraussichtlich im Oktober
2021 im Zusammenhang mit dem Deutschen Historikertag in München stattfinden wird.
5. Welche
Planungen für die Nutzung der Forschungsergebnisse gibt es auf Seiten der Bundesregierung?
Ist z. B., ähnlich wie nach der Veröffentlichung der Studie zum Auswärtigen Amt im Nationalsozialismus, eine
Nutzung der Ergebnisse für die Aus-
und Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundeskanzleramtes geplant?
Da die Forschungsprojekte noch nicht abgeschlossen sind,
gibt es dazu noch keine Planungen im Bundeskanzleramt.
6. Haben die Forschungsprojekte zur Geschichte des Bundeskanzleramtes die jeweils bewilligten Finanzmittel
ausgeschöpft, hat sich Bedarf für ei-ne
Aufstockung der finanziellen Mittel ergeben, oder wurden Finanzmittel eingespart (bitte jeweils entsprechend nach Forschungsprojekt und bewilligten
sowie abgerufenen Finanzmitteln aufführen)?
Wie aus der beigefügten Tabelle zum Mittelabfluss
ersichtlich, konnten die For- schungsprojekte in den Jahren
2017 bis 2019 überwiegend planmäßig
umge- setzt werden. Die
Durchführung der Projekte hat sich allerdings aufgrund der Beschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie verzögert. Entsprechend wurden Verlängerungen der
Projektlaufzeiten über das Jahr 2020 hinaus not- wendig, die bei den Forschungsprojekten auch zu finanziellen Mehrbedarfen für das
Jahr 2021 führten. Um einen erfolgreichen Abschluss der Forschungs- projekte auch unter den veränderten
Rahmenbedingungen ermöglichen zu kön- nen, wurden daher zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt
bis zu
600.00
Euro im Jahr 2021 für alle zehn Projekte des Forschungsprogramms zur Auseinandersetzung mit der
NS-Vergangenheit der Bundesministerien und zentraler
deutscher Behörden bereitgestellt. Das Verfahren zur Bewilligung der jeweils
von den Forschungsprojekten beantragten zusätzlichen Fördermittel dauert
noch an.
Projekt
2017
Soll
in Euro
2017
IST
in Euro
2018
Soll
in Euro
2018
IST
in Euro
2019
Soll
in Euro
2019
IST
in Euro
Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit
(Teilprojekte IfZ)
43.570
22.110
130.238
130.238
156.286
140.743
Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit
(Teilprojekte ZZF)
43.544
43.544
130.158
130.158
156.189
156.189
Ingenieure
der Ver- lautbarung. Kommu-
nikationspraktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungs- phase der deutschen Mediendemokratie in
den 1950er Jahren; Universität Siegen
21.811
21.811
65.197
65.197
78.236
78.236
108.925
87.465
325.593
325.593
390.711
375.168
7. Welche
weiteren Forschungsprojekte zur „Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zentraler Behörden“, bei dem auch
die Geschichte des Bundeskanzleramtes eine Rolle spielt,
existieren nach Kenntnis
der Bundesregierung, und welche davon wurden und
werden mit Mitteln des Bundes gefördert?
Wie verteilen sich die Fördermittel auf die anderen Projekte (bitte entsprechend jeweils nach Projekt,
Universität bzw. Institution, Thema, Projektlaufzeit,
Haushaltstitel und Fördervolumen auflisten)?
Als weiteres Forschungsprojekt ist das „Projekt der
Unabhängigen Historiker- kommission
zur Erforschung der Geschichte des BND, seiner Vorläuferorganisation sowie seines Personal- und
Wirkungsprofils von 1945 bis 1968 und des Umgangs
mit dieser Vergangenheit“ zu nennen. Dieses wurde mit ca. 2,4 Mio. Euro aus den Haushaltsmitteln des BND
gefördert. Darüber hinaus sind keine weiteren Forschungsprojekte im Sinne der Anfrage bekannt.
8. Wie hat sich der Aktenzugang durch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forschungsprojekte zum Bundeskanzleramt gestaltet?
a)
In welchem Maße wurde auf Akten des Bundeskanzleramtes
zugegriffen, und wurden alle
Aktenanforderungen an das Bundeskanzleramt positiv beschieden, oder gab es Verschlusssachen-Rückhalte,
z. B. mit Verweis auf das Staatswohl?
Wenn es diese Rückhalte gab, wie viele Aktenanforderungen zu welchen Themen waren davon betroffen
(bitte entsprechend auflisten)?
b)
Wurden Aktenbestände oder andere relevante Unterlagen
aus Nachlässen ehemaliger
Bundeskanzler, Staatsminister oder Staatssekretäre durch die Forschungsprojekte angefordert, und konnten
diese zur Verfügung
gestellt werden?
c)
Wurden die Aktenbestände der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer Haus, Rhöndorf, des Archivs für
christlich-demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung,
Sankt Augustin (ACDP), des Archivs der sozialen
Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn, der dortigen Willy-Brandt-Stiftung und der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt- Stiftung,
Hamburg zur Verfügung gestellt?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesarchiv als zentraler Ansprechpartner für die
Forschungsprojekte hat diese – im Rahmen
der gesetzlichen Regelungen – umfassend bei der Recherche nach geeigneten Aktenbeständen und der Bereitstellung der
gewünschten Unterlagen unterstützt
und tut dies weiterhin. Die weitreichende Akteneinsicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Projekte umfasst Akten
des Bundes- kanzleramtes (Bestand B
136), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Be- stand B 443), des Bundesnachrichtendienstes (Bestand B 206)
sowie diverse Nachlässe (u. a. Bestände
N 1216 Heinrich Lübke sowie
N 1371 Rainer Barzel). Hinzu kam die Nutzung von als VS
eingestuften Akten, darunter auch von ausländischen Nachrichtendiensten, auf Grundlage vorliegender Berechtigun gen zur
Einsichtnahme (Sicherheitsüberprüfungen). Auswahl und Auswertung der jeweils herangezogenen Quellen liegen in der Verantwortung und Freiheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Forschungsprojekte wurde zu allen Akten,
die einschlägig sind und sich noch im Zugriffsbereich/Besitz des Bun- deskanzleramtes befanden, Zugriff gewährt.
Dies gilt auch für Verschlusssachen. Sofern bei einzelnen
Dokumenten Herabstufungsverfahren notwendig
sind, laufen diese noch.
Das Forschungsprojekt der Universität Siegen nutzt für die Bearbeitung die Aktenbestände, die im Bundesarchiv vorliegen. Das gemeinsame Projekt von IfZ und ZZF greift ebenfalls auf bereits
endarchivierte Akten des Bundeskanzleramts
im Bundesarchiv (Bestand B 136) zu sowie auch auf solche Akten, die sich noch im Bundeskanzleramt befinden
oder in einem Zwischenarchiv des Bundesarchivs gelagert
werden. Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü3) für die Projektmitarbeiterinnen und
-mitarbeiter war Voraussetzung für die Einsichtnahmen.
Die angeforderten Akten konnten bislang alle eingesehen werden bzw. stehen zur Benutzung zur Verfügung.
Die in Frage 8b genannten
Unterlagen werden größtenteils in den Parteiarchiven überliefert. Akten aus Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler, Staatsminister oder Staatssekretäre konnten in den in der Anfrage erwähnten Parteiarchiven und
Stiftungen sowie im Bundesarchiv und im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes eingesehen werden. Alle
angeforderten Akten wurden den Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern im Rahmen der archivrechtlichen Be- stimmungen
zur Verfügung gestellt.
9. Wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Forschungs- projekte Aktenbestände und Archive der
ehemaligen und aktuellen deutschen
Geheimdienste (BND, BfV sowie die 16 LfV, MAD und MfS) genutzt?
a)
Wenn ja, bitte jeweils nach Forschungsprojekt, Nachrichtendienst bzw. Archiv und Aktenbeständen in laufenden Metern
angeben, wenn nein, hat es
überhaupt entsprechende Anfragen auf Akteneinsicht gegeben?
b)
Wurden entsprechende Anfragen auf Akteneinsicht seitens
der Nachrichtendienste abgelehnt,
und wenn dies der Fall war, welche Akten- bestände
betrafen die Ablehnungen (abgelehnte Anfragen auf Akten- einsicht bitte jeweils nach Forschungsprojekt, Geheimdienst und
Verschlusssachen aufführen)?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam
beantwortet.
Auf die Ausführungen in der Antwort
zu Frage 8 wird verwiesen.
Das Forschungsprojekt von IfZ und ZZF nutzt Aktenbestände
des Ministeriums für Staatssicherheit
(MfS), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND). Der Bundesbeauftragte für
die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik (BStU)
stellte auf Anfrage Akten zur Einsichtnahme bereit. Bis No- vember 2020 wurden bis zu vier laufende
Meter Akten eingesehen. Das For- schungsprojekt der Universität Siegen stellte eine Rechercheanfrage beim BStU.
Es wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung keine Anträge im Sinne der An-
frage abgelehnt.
10.
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der
Forschungs- projekte ausländische
Stellen und Geheimdienste um Akteneinsicht an-
gefragt und insbesondere Aktenbestände der Nachrichtendienste der Sie- germächte, aber auch deren nationalen
Archive, ausgewertet und in die Forschungsarbeit
einbezogen?
Anfragen im Sinne der Fragestellung wurden durch die Forschungsprojekte nicht gestellt. Das gemeinsame
Forschungsprojekt von IfZ und ZFF hat Akten,
die im Electronic Reading-Room der CIA zugänglich
sind, ausgewertet.
11.
Welche Erkenntnisse liefern die Forschungsprojekte zum
Thema der personellen Kontinuitäten
im Bundeskanzleramt zur NS-Zeit bzw. zum Umgang des Bundeskanzleramtes mit der Kritik an solchen Kontinuitäten?
Eine substanzielle Aussage zu den durch die
Forschungsprojekte gewonnenen Erkenntnissen
ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt, d. h. vor Abschluss der For- schungsprojekte, nicht möglich.
12.
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Ergebnisse der vier Teilprojekte, die vom IfZ und dem ZZF umgesetzt
wurden, und wann und in welchem Rahmen wurden die
Ergebnisse der Bundesregierung präsentiert, bzw. für welchen
Zeitpunkt ist dies geplant?
Auf die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 11 wird verwiesen.
Vorbemerkung des Verfassers dieses Beitrags:
Organisatorisch ist das IfZ eine öffentliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Es wird vom Bund und den Ländern finanziert. Das "Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam" wird ebenfalls von Bund und Ländern finanziert. Zweifelsohne grossartige Forschungseinrichtungen, doch ein gewisses Unbehagen kommt auf, wenn das Bundeskanzleramt die Forschungsprojekte finanziert die die Forschung der Geschichte der ersten Bundesregierungen der Bundesrepublik zum Gegenstand haben. In diesen konkreten Fällen wären unabhängige Einrichtungen eventuell geeigneter. Es kommt mir ein bisschen vor, als wenn sich Einrichtungen und Institutionen selbst prüfen würden.
Es darf stark bezweifelt werden ob sich diese Forschungsprojekte auch mit dem Erwerb des Palais Schaumburg durch die Reichswehr und dessen Hintergründe im Jahr 1939 befassen werden. Dies wäre eine Gelegenheir denn der Erwerbsvorgang gehört zweifelsohne in den Kontext.
taz.de/NS-Kontinuitaeten-im-Bundeskanzleramt
Zitat der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Frajtion Die Linke
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/24297 –
Forschungsprojekte zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im November 2016 wurde seitens der Bundesregierung ein Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der
NS-Vergangenheit der Bundesministerien
und zentraler deutscher Behörden ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Programms
werden auch zwei Forschungsprojekte des Instituts für Zeitgeschichte München (IfZ) und des Zentrums
für Zeithistorische Forschungen Potsdam
(ZZF) mit vier Teilprojekten gefördert, die sich mit der Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte des
Bundeskanzleramtes und den NS-Bezügen des Amtes befassen
(vgl. https://zzf-potsdam.de/de/forschung/linien/das-kanzler-amtbundesdeutsche-demokratie-ns-vergangenheit).
Weiter wird im Rahmen des Forschungsprogramms an der Universität Siegen ein Projekt unter dem Titel „Ingenieure
der Verlautbarung. Kommunikations- praktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungsphase der deutschen Mediendemokratie in den 1950er Jahren“ umgesetzt
(vgl. https://www.siwiarchiv.de/uni-siegen-ingenieure-der-verlautbarung/).
Alle Forschungsprojekte zum Bundeskanzleramt sind bis November 2020 terminiert, sodass eine unmittelbar bevorstehende
Veröffentlichung der Ergebnisse
anzunehmen ist. Insbesondere bei der Frage nach den NS-Bezügen im Bundeskanzleramt wird es um eine angemessene Außendarstellung der Forschungsergebnisse gehen. Denn das Bundeskanzleramt war die politische Schaltzentrale der Bundesrepublik Deutschland und wirkte
maßgeblich steuernd, planend
und koordinierend auf alle Bereiche
des Regierungshandelns, also insbesondere auch auf den Umgang
mit der NS-Vergangenheit in der frü- hen
Bundesrepublik Deutschland, ein.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer
Schrifttype – den Fragetext.
1. Werden
die Forschungsprojekte von IfZ, ZZF und der Universität Siegen pünktlich abgeschlossen, und wenn ja, wann
ist mit einer Publikation der Ergebnisse
zu rechnen?
Wenn nein, wurden oder werden einzelne oder auch alle Forschungspro- jekte entsprechend verlängert (bitte
entsprechend nach Forschungspro- jekt,
Abschluss- und Veröffentlichungstermin
aufführen)?
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben
den vorgesehenen Ablauf
der Forschungen im Rahmen des genannten Forschungsprojekts der
Universität Siegen und des gemeinsamen Forschungsprojekts des Instituts
für Zeitgeschichte
(IfZ) und des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung (ZZF) zur
NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes erheblich beeinträchtigt. Durch die pandemiebedingten Verzögerungen konnten die Projekte
nicht zum ursprünglich
anvisierten Zeitpunkt abgeschlossen werden. Nach aktuellem Planungsstand ist angestrebt, die
Forschungsprojekte im nächsten Jahr jeweils zum Monatsende im März (Forschungsprojekt des IfZ), August
(Forschungsprojekt des ZZF) bzw. September
(Forschungsprojekt der Universität Siegen) abzu schließen. Eine Veröffentlichung der Forschungsergebnisse erfolgt
nach Ab schluss der Forschungsprojekte.
Wenn ja, wann, und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Zwischenergebnisse des Forschungsprojektes der Universität Siegen
wurden bei einem Workshop des
Instituts für donauschwäbische Geschichte und Lan- deskunde in Tübingen
(29./30. November 2019) vorgestellt. Zudem wurden drei Aufsätze in geschichts- und
kommunikationswissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht.
Das gemeinsame Forschungsprojekt von IfZ und ZZF hat bisher
folgende öffentliche und fachöffentliche Zwischenberichte abgegeben:
–
Projektvorstellung in einer
Fachzeitschrift: Hürter, Johannes/Kiss, Eszter/ Mentel, Christian/Raithel, Thomas/Sabrow, Martin/Schaarschmidt,
Thomas/ Take, Gunnar/Vowinckel,
Annette: Das Kanzleramt – Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit. Ein Forschungsprojekt des IfZ und des ZZF, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 67 (2019), S. 307-319.
–
Fachöffentliche Vorstellungen und
Diskussionen: 26. Juni 2018 – Workshop mit
dem Organisationssoziologen Stefan Kühl am ZZF Potsdam; 11. September 2018 – Forum Archivrecht der
Archivschule Marburg; 10. Oktober 2018 – Workshop mit externen Fachvertreter/innen am ZZF Potsdam;
25. Oktober 2018 – Institutskolloquium des ZZF; 12. Dezember 2018 – Zeitgeschichtliches Kolloquium Jena; 27.
bis 29. März 2019 – Konferenz an der Universität Trier; 15. Mai 2019 – Forschungskolloquium der Albert- Ludwigs-Universität Freiburg; 5. November
2019 – Präsentation in der Forschungsstelle
für regionale Zeitgeschichte und Public History in Schleswig; 7./8. November 2019 – Präsentation an der
Universität Kassel; 29./30. November 2019 – Präsentation am Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde in
Tübingen.
–
Öffentliche Vorstellung und
Diskussion am 4. Dezember 2019 in Berlin, Fo-
rum Willy Brandt.
Wenn ja, wann ist damit jeweils zu rechnen?
4. Welche Planungen
hat die Bundesregierung, die Ergebnisse der For- schungsprojekte einer möglichst breiten
Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
Ist z. B. eine Veröffentlichung über die Bundeszentrale für politische
Bildung geplant?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des
engen Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ergebnisse der Forschungsprojekte werden nach deren Abschluss durch Publikationen
der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es ist vor- gesehen, die Ergebnisse des
Forschungsprojekts der Universität Siegen in der Schriftenreihe des Bundesarchivs zu veröffentlichen. Die
Ergebnisse des ge- meinsamen
Forschungsprojekts von IfZ und ZZF werden in einem Buch veröf- fentlicht, dessen Publikation für 2022
geplant ist. Zentrale Ergebnisse des ge- meinsamen
Forschungsprojekts von IfZ und ZZF werden vorab auf einer Ab- schlussveranstaltung der Öffentlichkeit
vorgestellt, die voraussichtlich im Oktober
2021 im Zusammenhang mit dem Deutschen Historikertag in München stattfinden wird.
Ist z. B., ähnlich wie nach der Veröffentlichung der Studie zum Auswärtigen Amt im Nationalsozialismus, eine
Nutzung der Ergebnisse für die Aus-
und Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundeskanzleramtes geplant?
Da die Forschungsprojekte noch nicht abgeschlossen sind, gibt es dazu noch keine Planungen im Bundeskanzleramt.
6. Haben die Forschungsprojekte zur Geschichte des Bundeskanzleramtes die jeweils bewilligten Finanzmittel
ausgeschöpft, hat sich Bedarf für ei-ne
Aufstockung der finanziellen Mittel ergeben, oder wurden Finanzmittel eingespart (bitte jeweils entsprechend nach Forschungsprojekt und bewilligten
sowie abgerufenen Finanzmitteln aufführen)?
Wie aus der beigefügten Tabelle zum Mittelabfluss ersichtlich, konnten die For- schungsprojekte in den Jahren 2017 bis 2019 überwiegend planmäßig umge- setzt werden. Die Durchführung der Projekte hat sich allerdings aufgrund der Beschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie verzögert. Entsprechend wurden Verlängerungen der Projektlaufzeiten über das Jahr 2020 hinaus not- wendig, die bei den Forschungsprojekten auch zu finanziellen Mehrbedarfen für das Jahr 2021 führten. Um einen erfolgreichen Abschluss der Forschungs- projekte auch unter den veränderten Rahmenbedingungen ermöglichen zu kön- nen, wurden daher zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt bis zu
600.00
Euro im Jahr 2021 für alle zehn Projekte des Forschungsprogramms zur Auseinandersetzung mit der
NS-Vergangenheit der Bundesministerien und zentraler
deutscher Behörden bereitgestellt. Das Verfahren zur Bewilligung der jeweils
von den Forschungsprojekten beantragten zusätzlichen Fördermittel dauert
noch an.
Projekt |
2017 Soll in Euro |
2017 IST in Euro |
2018 Soll in Euro |
2018 IST in Euro |
2019 Soll in Euro |
2019 IST in Euro |
Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit (Teilprojekte IfZ) |
43.570 |
22.110 |
130.238 |
130.238 |
156.286 |
140.743 |
Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit (Teilprojekte ZZF) |
43.544 |
43.544 |
130.158 |
130.158 |
156.189 |
156.189 |
Ingenieure
der Ver- lautbarung. Kommu-
nikationspraktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungs- phase der deutschen Mediendemokratie in den 1950er Jahren; Universität Siegen |
21.811 |
21.811 |
65.197 |
65.197 |
78.236 |
78.236 |
|
108.925 |
87.465 |
325.593 |
325.593 |
390.711 |
375.168 |
7. Welche
weiteren Forschungsprojekte zur „Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zentraler Behörden“, bei dem auch
die Geschichte des Bundeskanzleramtes eine Rolle spielt,
existieren nach Kenntnis
der Bundesregierung, und welche davon wurden und
werden mit Mitteln des Bundes gefördert?
Wie verteilen sich die Fördermittel auf die anderen Projekte (bitte entsprechend jeweils nach Projekt,
Universität bzw. Institution, Thema, Projektlaufzeit,
Haushaltstitel und Fördervolumen auflisten)?
Als weiteres Forschungsprojekt ist das „Projekt der
Unabhängigen Historiker- kommission
zur Erforschung der Geschichte des BND, seiner Vorläuferorganisation sowie seines Personal- und
Wirkungsprofils von 1945 bis 1968 und des Umgangs
mit dieser Vergangenheit“ zu nennen. Dieses wurde mit ca. 2,4 Mio. Euro aus den Haushaltsmitteln des BND
gefördert. Darüber hinaus sind keine weiteren Forschungsprojekte im Sinne der Anfrage bekannt.
8. Wie hat sich der Aktenzugang durch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forschungsprojekte zum Bundeskanzleramt gestaltet?
a)
In welchem Maße wurde auf Akten des Bundeskanzleramtes
zugegriffen, und wurden alle
Aktenanforderungen an das Bundeskanzleramt positiv beschieden, oder gab es Verschlusssachen-Rückhalte,
z. B. mit Verweis auf das Staatswohl?
Wenn es diese Rückhalte gab, wie viele Aktenanforderungen zu welchen Themen waren davon betroffen
(bitte entsprechend auflisten)?
b) Wurden Aktenbestände oder andere relevante Unterlagen aus Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler, Staatsminister oder Staatssekretäre durch die Forschungsprojekte angefordert, und konnten diese zur Verfügung gestellt werden?
c)
Wurden die Aktenbestände der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer Haus, Rhöndorf, des Archivs für
christlich-demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung,
Sankt Augustin (ACDP), des Archivs der sozialen
Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn, der dortigen Willy-Brandt-Stiftung und der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt- Stiftung,
Hamburg zur Verfügung gestellt?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesarchiv als zentraler Ansprechpartner für die
Forschungsprojekte hat diese – im Rahmen
der gesetzlichen Regelungen – umfassend bei der Recherche nach geeigneten Aktenbeständen und der Bereitstellung der
gewünschten Unterlagen unterstützt
und tut dies weiterhin. Die weitreichende Akteneinsicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Projekte umfasst Akten
des Bundes- kanzleramtes (Bestand B
136), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Be- stand B 443), des Bundesnachrichtendienstes (Bestand B 206)
sowie diverse Nachlässe (u. a. Bestände
N 1216 Heinrich Lübke sowie
N 1371 Rainer Barzel). Hinzu kam die Nutzung von als VS
eingestuften Akten, darunter auch von ausländischen Nachrichtendiensten, auf Grundlage vorliegender Berechtigun gen zur
Einsichtnahme (Sicherheitsüberprüfungen). Auswahl und Auswertung der jeweils herangezogenen Quellen liegen in der Verantwortung und Freiheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Forschungsprojekte wurde zu allen Akten,
die einschlägig sind und sich noch im Zugriffsbereich/Besitz des Bun- deskanzleramtes befanden, Zugriff gewährt.
Dies gilt auch für Verschlusssachen. Sofern bei einzelnen
Dokumenten Herabstufungsverfahren notwendig
sind, laufen diese noch.
Das Forschungsprojekt der Universität Siegen nutzt für die Bearbeitung die Aktenbestände, die im Bundesarchiv vorliegen. Das gemeinsame Projekt von IfZ und ZZF greift ebenfalls auf bereits
endarchivierte Akten des Bundeskanzleramts
im Bundesarchiv (Bestand B 136) zu sowie auch auf solche Akten, die sich noch im Bundeskanzleramt befinden
oder in einem Zwischenarchiv des Bundesarchivs gelagert
werden. Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü3) für die Projektmitarbeiterinnen und
-mitarbeiter war Voraussetzung für die Einsichtnahmen.
Die angeforderten Akten konnten bislang alle eingesehen werden bzw. stehen zur Benutzung zur Verfügung.
Die in Frage 8b genannten Unterlagen werden größtenteils in den Parteiarchiven überliefert. Akten aus Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler, Staatsminister oder Staatssekretäre konnten in den in der Anfrage erwähnten Parteiarchiven und Stiftungen sowie im Bundesarchiv und im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes eingesehen werden. Alle angeforderten Akten wurden den Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern im Rahmen der archivrechtlichen Be- stimmungen zur Verfügung gestellt.
9. Wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Forschungs- projekte Aktenbestände und Archive der
ehemaligen und aktuellen deutschen
Geheimdienste (BND, BfV sowie die 16 LfV, MAD und MfS) genutzt?
a)
Wenn ja, bitte jeweils nach Forschungsprojekt, Nachrichtendienst bzw. Archiv und Aktenbeständen in laufenden Metern
angeben, wenn nein, hat es
überhaupt entsprechende Anfragen auf Akteneinsicht gegeben?
b)
Wurden entsprechende Anfragen auf Akteneinsicht seitens
der Nachrichtendienste abgelehnt,
und wenn dies der Fall war, welche Akten- bestände
betrafen die Ablehnungen (abgelehnte Anfragen auf Akten- einsicht bitte jeweils nach Forschungsprojekt, Geheimdienst und
Verschlusssachen aufführen)?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam
beantwortet.
Auf die Ausführungen in der Antwort
zu Frage 8 wird verwiesen.
Das Forschungsprojekt von IfZ und ZZF nutzt Aktenbestände
des Ministeriums für Staatssicherheit
(MfS), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND). Der Bundesbeauftragte für
die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik (BStU)
stellte auf Anfrage Akten zur Einsichtnahme bereit. Bis No- vember 2020 wurden bis zu vier laufende
Meter Akten eingesehen. Das For- schungsprojekt der Universität Siegen stellte eine Rechercheanfrage beim BStU.
Es wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung keine Anträge im Sinne der An-
frage abgelehnt.
Anfragen im Sinne der Fragestellung wurden durch die Forschungsprojekte nicht gestellt. Das gemeinsame Forschungsprojekt von IfZ und ZFF hat Akten, die im Electronic Reading-Room der CIA zugänglich sind, ausgewertet.
11.
Welche Erkenntnisse liefern die Forschungsprojekte zum
Thema der personellen Kontinuitäten
im Bundeskanzleramt zur NS-Zeit bzw. zum Umgang des Bundeskanzleramtes mit der Kritik an solchen Kontinuitäten?
Eine substanzielle Aussage zu den durch die Forschungsprojekte gewonnenen Erkenntnissen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt, d. h. vor Abschluss der For- schungsprojekte, nicht möglich.
12.
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Ergebnisse der vier Teilprojekte, die vom IfZ und dem ZZF umgesetzt
wurden, und wann und in welchem Rahmen wurden die
Ergebnisse der Bundesregierung präsentiert, bzw. für welchen
Zeitpunkt ist dies geplant?
Auf die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 11 wird verwiesen.
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