Donnerstag, 4. März 2021

Obskures Rechtsgeschäft: Verkauf Klaus in Steyrling gegen Barzahlung


Vor ab:


https://www.vierprinzen.com/2019/03/der-totale-krieg-wirkt-sich-auf-die.html?m=1


Wollte man in letzter Sekunde vor Eintreffen der Amerikaner Burg Klaus loswerden ? Warum ? 5 Jahre nach dem angeblichen Verkauf 1940 ? Oder nachweisen, dass Schaumburgs seit 5 Jahren mit Klaus nichts mehr zu tun hatten? 

Klaus, eine Herrschaft in Oberösterreich gehörte Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe der 1936 verstarb. Das Amtsgericht Bückeburg bescheinigte dass alles was Fürst Adolf je besessen hat dem Fürstlichen Haus Schaumburg-Lippe gehört. Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe liess sich bescheinigen dass er der Rechtsnachfolger des Hauses ist und verkaufte 1940 gegen 480.000 RM in bar Herrschaft Klaus an den kinderlosen 76 jährigen Herrn Landrat a.D. Sigismund von Treskow, der am 23.5.1945 in Dahlwitz verstirbt. Das OLG Lüneburg genehmigte den Verkauf im Januar 1945 und die Eintragung im Grundbuch in Österreich soll im Januar 1945 stattgefunden haben.

In den letzten Monaten des Zweiten Weltkrieges, im Zeichen des totalen Krieges, verloren die Oberlandesgerichte allerdings ihre Zuständigkeiten in Fideikommiss- und Stiftungssachen an dasjenige Landgericht, in dessen Bezirk das jeweilige Oberlandesgericht (Fideikommisssenat) seinen Sitz hatte (§ 52 der 2. Kriegsmaßnahmenverordnung vom 27. September 1944, RGBl. I S. 229). (Bestandsbeschreibung Fideikommissakten Niedersächsisches Landesarchiv).

Praktisch löste man in Celle diesen Übergang höchst einfach: der Vorsitzende des Fideikommisssenats Remkes wurde zum Hilfsrichter am Landgericht Lüneburg bestellt und konnte damit die ihm vertraute Materie weiter bearbeiten. Die Verordnung vom 25. November 1946 (Hann. Rechtspflege, S. 144) setzte die Oberlandesgerichte wieder in ihre alte Zuständigkeit ein. Bestandsbeschreibung Fideikommissakten Niedersächsisches Landesarchiv).

Einen Haken hat das Ganze: Gut Steyrling war kein Fideikommiss, sondern Nachlass und somit waren weder Celle, noch Lüneburg, noch Wien zuständig. Und 1945 war das Fideikommissverfahren gar nicht abgeschlossen, siehe Landtafel in Linz:




Das Landgericht Lüneburg konnte einen Abverkauf von Fürstliches Haus an Sigismund von Treskow nicht genehmigen.

Im Kaufvertrag der den Amerikanern vorgelegt wurde heisst es lapidar dass Eigentümer seit dem 30.7. 1936 das Fürstliche Haus sei.

Dies sollte den Amerikanern (Headquarters USAC) suggerieren, dass Wolrad Eigentümer von Gut Steyrling war. Sehr geschickt eingefädelt. Er war es aber in Wahrheit nicht.


Foto von Lewenstein (Wikipedia)

Hier ist der abenteuerliche Kaufvertrag:




Bargeld in höhe von 480.000 RM auf Sonderkonto T der Fürstlichen Hofkammer bei der Reichskkreditgesellschat in Berlin gezahlt.










Interessante Vollmachten die Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe erteilt. Dass sie auch das vermeintliche Vermögen des Fürstlichen Hauses 1939 erfassen können ist abenteuerlich, klappte auch beim Verkauf des Palais schaumburg in Bonn an den Reichsfiskus.





 

Die Genehmigung erteilte das OLG Lüneburg angeblich im Januar 1945:

Grundbuchauszug:



Ein direkter Abverkauf von Haus Schaumburg Lippe an Treskow ist rechtlich unhaltbar.

Voreintragung von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe aus den Unterlagen die den Amerikanern vorgelegt wurden nicht ersichtlich.

Aus meiner Sicht wurden die amerikanischen Bearbeiter und Inspektoren hereingelegt.


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