Donnerstag, 18. Januar 2018

Kulturnachrichten: Dresdner Bank, Vries Skulpturen, Auszug aus Vier Prinzen Kammler und von Behr

Weitere Hintergrundinformation

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7. Dresdner Bank und Valentin Henckel Donnersmarck

Nach langen Monaten der Recherche erfuhr ich einen Grund, aus dem die Gestapa gegen Adolf ermittelt hatte. Es war sicherlich nicht der wahre Grund. Es ging nicht um Ermittlungen, sondern um die Vorbereitung einer Liquidierung. Zwischen 1934 und 1936 ermittelte nicht nur das Gestapa gegen Adolf, sondern auch das Landesfinanzamt in Hannover wegen Devisenvergehen und die Zollfahndungsstelle wegen Verstoßes gegen das „Volksverratsgesetz“ (wegen der angeblichen Nichtanzeige von im Ausland befindlichem Vermögen). Im Jahre 1936, Adolf war schon tot, liefen diverse Verfahren gegen den Testamentsvollstrecker Valentin Graf Henckel von Donnersmarck wegen Beihilfe zu Delikten des Fürsten Adolf. 1936 wurden von der Dresdner Bank Kunstobjekte gepfändet, die dann nach Berlin kamen. Darunter VriesSkulpturen (siehe S. 148 VPpU), die heute im Bode-Museum zu sehen sind. Der Rechtsanwalt von Valentin Graf Henckel von Donnersmarck, Dr. Walter Schulz, Georgstrasse 20, Haus Continental, schrieb an das Landgericht Hannover am 8. März 1937: Mein Mandant [Valentin Henckel Donnersmarck] ist Mitte November 1936 wegen angeblicher Steuerhinterziehung verhaftet worden. Es handelt sich nicht, um die dritte, sondern um die zweite Verhaftung. Mein Mandant ist der Überzeugung, daß die verschiedenen Strafverfahren, nämlich wegen angeblichen Devisenvergehens, wegen Steuerhinterziehung und wegen Untreue, gegen ihn durch Mitglieder des Fürstlichen Huses oder in deren Auftrage verlanlasst worden sind, um die mit ihm geschlossenen Verträge zur Auflösung bringen zu können. Der Haftbefehl wegen angeblicher Beteiligung an einem Devisenvergehen des Fürsten Adolf war unhaltbar und wurde vom Landgericht Bückeburg aufgehoben. Aus diesem Verfahren heraus hat dann die Zollfahndungsstelle in Hannover in Verbindung mit dem Finanzamt weiter ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet und zwar hat der bearbeitende Referent in

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Bückeburg erklärt, dieses Verfahren sei eingeleitet worden, weil man bei der Durchsuchung der Briefschaften und Geschäftspapiere des Klägers Spendenscheine festgestellt hätte. Daraus habe man geschlossen, daß demnach die Steuererklärungen nicht in Ordnung sein könnten. Mit dieser und mit keiner anderen Begründung wurde das Verfahren gegen Valentin Henckel von Donnersmarck fortgeführt. Seine Verhaftung erfolgte dann wegen angeblicher Verdunkelungsgefahr. Er ist dann von Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe fristlos mit der Begründung entlassen worden, daß die wiederholten Verhaftungen wegen Volksverrat pp. ihn zu dieser Massnahmen zwingen [...]. Fürst Adolf war Mitglied des Aufsichtsrates der Dresdner Bank. Valentin Graf Henckel von Donnersmarck war auf Empfehlung von Herrn Henry Nathan von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe 1921 eingestellt worden. Henry Nathan war Gründer der Dresdner Bank AG gewesen. Die Dresdner Bank wurde 1872 aus dem jüdischen Privatbankhaus Michael Kaske in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Sie galt schon im Kaiserreich als eine „jüdisch“ geprägte Bank, da nicht nur ihr Gründer und sein Nachfolger Henry Nathan, sondern auch ein großer Teil des Aufsichtsrates jüdischer Herkunft war. Eugen Gutmann schied Ende des Jahres aus dem Vorstand aus und wurde 1921 Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrates. Henry Nathan trat an seine Stelle als primus inter pares. In einem Schriftsatz des Anwaltes von Valentin Graf Henckel von Donnersmarck im Jahr 1937 kann nachgelesen werden: Es ist leicht verständlich, daß der Fürst der Empfehlung der Dresdner Bank folgte und den Kläger (Valentin Henckel von Donnersmarck) als Generalbevollmächtigten einstellte. Daß er mit dem Direktor Nathan der Dresdner Bank bekannt war, wird nicht bestritten. Es gehört aber in das Gebiet der Fantasie, wenn die Hofkammer [Wolrad, d. Verf.] jetzt behauptet, eine Anstellung sei unter Ausübung eines Drucks der Dresdner Bank erfolgt. Auch Graf Henckel von Donnersmarck war bis zum Jahr 1931 Mitglied des Aufsichtsrates der Dresdner Bank gewesen. Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe erstattete ihm jährlich die entgangenen Tantiemen für den aufgegebenen Posten.

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Es ist von enormer Bedeutung für das Verständnis dieser Vorgänge, dass Valentin Graf Henckel von Donnersmarck eben nicht Mitglied der „Hofkammer“ war, sondern persönlicher Generalbevollmachtigter Adolfs. Er konnte die „Hofkammer“ anweisen. Valentin hob diesen Aspekt mit der Bemerkung heraus, dass er nicht ein verbeamteter Träger von goldenen Knöpfen sei, der sich auf die Ableistung von Unterschriften beschränkte, sondern weit darüber stand. Er war, wenn man einen modernen Begriff verwenden darf, „President“ und nicht „back-office“ („Hofkammer“). Er war CEO und eben nicht Finanzchef. Diese Erkenntnis ist deshalb so wichtig, weil sie die simultanen Verfahren gegen Adolf und Valentin als Verfahren gegen den „Kopf“ enttarnen. Deshalb wurde Valentin Beihilfe zu Delikten Adolfs vorgeworfen. Somit haben die Nazis das „Oberhaupt“ mit einem gezielten Schlag „enthauptet“ und Wolrad sofort als {neues?} neues „Oberhaupt“ eingesetzt. Wäre Valentin nur „back office“ gewesen, wäre er nicht in U-Haft gekommen. Zu Weihnachten 2010 schenkte ich mir selbst die Jahrgänge 1930 bis 1934 des Adelsblattes. Ein Beitrag in Heft 25 des Jahrgangs 1934 auf S. 25 beschäftigte sich mit der Frage, ob die Familie Henckel von Donnersmarck „jüdischen Ursprungs“ sei. Richtigstellung – Die Henckel von Donnersmarcks Das Gerede, daß die Familie der Grafen Henckel von Donnersmarck und der aus ihr hervorgegangenen Fürsten von Donnersmarck jüdischen Ursprungs sei, wie es leider auch gerade in Adelskreisen noch immer häufig genung zu hören ist und wie es namentlich der Semigotha durch längere Artikel zu beweisen versucht, git bei Wissenschaftlern, unter denen es eigentlich nie Fuß gefasst hatte, längst als widerlegt. Ich schrieb den Leiter des Historischen Archivs der Dresdner Bank an und bat um Akteneinsicht. Das Historische Archiv der Dresdner Bank teilte mir erst schriftlich mit, dass Miterben Adolfs selbstverständlich die Bestände zu dieser vermeintlich vermögenslosen Persönlichkeit einsehen dürfen. Plötzlich kam die Drehung. Nun wurde mitgeteilt, dass dies wegen „Bankgeheimnisses“ nicht möglich sei. Offensichtlich soll kein Licht in diese dunkle Geschichte eindringen.

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Ich bin gespannt, ob über kurz oder lang Licht eindringen wird. Ich habe die Türe einen Spalt weit aufgebrochen. Lokalhistoriker und das Staatsarchiv Bückeburg bezeichneten meine Recherchen als närrischen Randbereich und bezichtigten mich eines verschwörungstheoretischen Ansatzes. Herr Frank Werner von der Landeszeitung publizierte ein Buch über Schaumburger Nationalsozialisten. Obwohl ihm die „Memoiren Karl Dreiers“ vorlagen, referierte er nicht über Aussagen, die Wolrad belasten könnten. Diese „Memoiren“ mit einem großen Titelbild von Adolf Hitler wurden vom Staatsarchiv Bückeburg angekauft, auf Vermittlung von Herrn Frank Werner. Frau Dr. Lu Seegers hat in ihrem Beitrag zum Steinbruch in Steinbergen absolut nichts zur Familie Schaumburg-Lippe referiert. Mich wundert es nicht, weil es immer Menschen geben wird, die sich auf die Seite der „Starken“ stellen. Es ist alles eine Frage der Machtverhältnisse. Wie spielt eine Bank ihre Macht aus? Mit Leichtigkeit. Die Commerzbank AG versagte Information. Dass ich Erbeserbe eines ehemaligen Mitgliedes des Aufsichtsrates war und es mir um dessen persönlichen Belange ging, war der Bank gleichgültig. Dabei hatte es zu Beginn erfreulich ausgesehen. Am 17. Dezember 2009 erklärte das Historische Archiv der Dresdner Bank (Commerzbank): Unterlagen zu der von mir ge nannten Thematik (Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe Aufsichtsratsmitglied, Konten, Kunstpfändungen usw.) lägen in Frankfurt im Archiv vor. Gern könne ich diese Unterlagen im Archiv einsehen. Ich müsste nur die Berechtigung zur Einsichtnahme nachweisen, eine Kopie des Erbscheins nach Adolf Fürst zu SchaumburgLippe, sowie meinem amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Dieser Bitte kam ich nach. Am 22. Dezember 2009 antwortete das Historische Archiv sinngemäß: Frühestens Ende Februar 2010 könnte eine Akteneinsicht stattfinden. Begründung: Umbauten und Verschmelzung der Dresdner Bank mit Commerzbank.

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Am 8. Januar 2010 teilte das Historische Archiv der Dresdner Bank mit: Die Unterlagen werden unter der Bedingung ausgehändigt, so die Rechtsabteilung, dass sämtliche Miterben von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe ebenfalls Kopien der Unterlagen bekämen. Ich sollte nur die Anschriften der Miterben benennen. Das tat ich am 11. Januar 2010. Am 26. März 2010 (Adolfs Todestag) fragte ich erneut nach und erhielt die Auskunft, dass der Vorgang sich noch immer in der Rechtsabteilung befände. Zum wiederholten Male wies ich darauf hin, dass ich die Unterlagen dringend benötige, um sie dem Verwaltungsgericht Greifswald vorzulegen. Telefonisch erfuhr ich dann, dass die Rechtsabteilung das Bankgeheimnis ins Feld ziehen würde. Sie erklärte, es ginge bei den Unterlagen um einen ganz „anderen Stamm“. Dreimal durfte ich raten, wer den Alleinanspruch geltend gemacht hat. Telefonisch schob das Historische Archiv nach, ich dürfe auch deshalb keine Unterlagen sehen, weil sich aus den Unterlagen ergäbe, dass ein damaliger Bankdirektor unterschlagen habe (...) Ich frage mich, wie etwas von einer vermögenslosen Person unterschlagen werden konnte. Seltsames Argument, um Miterben Unterlagen vorzuenthalten. Ich musste anderswo recherchieren. Weitere Details zu Valentin Graf Henckel von Donnersmarck konnte ich ausfindig machen. Er und seine Se- kretärin wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt (so steht es in Dreiers Memoiren, S. 41, Archivsignatur: NLA – Staatsarchiv Bückeburg E 77 Nr. 3). Von 1936 bis 1938 wurden gegen sie Verfahren wegen Vergehens gegen das so genannte Volksverratsgesetz geführt (Horst R. Sassin, Liberale im Widerstand, die Robinsohn Strassmann Gruppe). Dass die Angelegenheit absurd sein musste, ergibt sich bereits aus dem Ge - setzestext. Gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2, siehe Reichsgesetzblatt I, S. 360 ff., waren sie anzeigepflichtig, d.h. sie mussten im Ausland befindliche Vermögensstücke (Grundstücke, Landwirtschaft, Beteiligungen usw.) mitteilen. Wie soll sich der Testamentsvollstrecker strafbar gemacht haben, wenn Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe vermögenslos war? Welche Vermögensstücke im Ausland soll er nicht angezeigt haben?

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Für Valentin Graf Henckel von Donnersmarck war das Sondergericht für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle beim Landgericht in Hannover zuständig. Es umfasste die Landgerichtsbezirke Aurich, Bückeburg, Detmold, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück, Stade und Verden. Wer ermittelte? Die Staatsanwaltschaft Bückeburg! Die strafrechtliche Aktion führte zum erwünschten Erfolg. Valentin Graf Henckel von Donnersmarck war in Sachen Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe handlungsunfähig. Darum ging es. Strafrechtliche Ermittlungen wegen Volksverrat gegen den Testamentsvollstrecker von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe einschließlich U-Haft ab November 1936 sollten seine Entlassung als Testamentsvollstrecker gemäß § 2227 BGB ermöglichen. § 8 des Verratsgesetzes sah bei Nichterfüllung der Anzeigepflicht als Strafe Zuchthaus nicht unter drei Jahren, ebenso Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte vor. Die Verfahren gegen Valentin Graf Henckel von Donnersmarck beschäftigten sogar mehrfach den Reichsjustizminister Dr. Gürtner und den Reichs - finanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Im Diensttagebuch des RJM finden sich vier Eintragungen zum Vorgang (7. Mai 1937, 28. Mai 1937, 27. Dezember 1937 und 18. März 1938). Hier die Eintragung vom 27. Mai 1937: R 3001/20721 BArch 7. Mai 1937: Reichsfinanzminister (gez. Krosigk, an den Herrn Minister persönlich, 30.4.) überreicht ein Aktenheft seines Ministeriums über das Strafverfahren gegen den Grafen Henckel von Donnersmarck, Generalbevollmächtigter des Hauses Schaumburg-Lippe, wegen Steuer- und Devisen-zuwiderhandlungen. Er bittet um Prüfung der Frage der Haftentlassung. Der Rechtsanwalt des 68-jährigen Beschuldigten habe darauf hingewiesen, daß Graf H. infolge einer Lähmung an beiden Beinen ständig gesundheitlich gefährdet sei. Die Ermittlungen würden von der StA Bückeburg geführt. Graf H, sei seit 16.11.36 in Haft, zunächst im Gefängnislazarett, jetzt im Städtischen Krankenhaus Hannover. Sein Vetter, Fürst von Donnersmarck, verwende sich für ihn.

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Ich erhielt auch eine Ablichtung aus Der Stürmer, Heft 13, 1935, Nr. 26: Im Jahre 1907 hatten wir ganz hohen Besuch. Der Kolonialsekretär Dr. Bernhard Dernburg (getaufter Jude!) erschien mit einem Gefolge von etwa 6 oder 7 Herren, darunter Graf Henckel von Donnersmarck (Jude) und Rathenau (Jude) [...] An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass Walther Rathenau im Juli 1908 nach Südwestafrika gereist war. Er vermerkte in seinem Tagebuch, dass Valentin Graf Henckel von Donnersmarck einer seiner Reisebegleiter war (Wolfgang Brenner, Walther Rathenau. Deutscher und Jude, S. 201). Der Beschuldigte werde sich nach Haftentlassung voraussichtlich in Rottach-Egern aufhalten und nur mit seinen Anwälten in Verbindung treten. Keine Verdunkelungsgefahr. 28.5.1937 OStA. Hannover (20.5.) [...] Die weitere Beschwerde gegen die Zurückweisung der Haftbeschwerde ist zurückgewiesen. Auf wiederholte Vorstellungen habe das Fin.Amt eine Darstellung der bisherigen Ermittlungen gegeben, wonach noch wichtige Feststellungen ausstünden und der Verdacht des Volksverrats bereits wesentlich bestärkt sei. Der OFinPräs. habe am 20.4. dringend gebeten, die Haft aufrechtzuerhalten, da die Ermittlungen von dem Beschuldigten voraussichtlich durchkreuzt würden, wenn er davon erführe, daß die Finanzbehörden von den Kapitalabhebungen Kenntnis hätten [...] R 3001/20734 BArch 27.12.1937 OStA. Hannover (20.12) überreicht die von ihm erhobene Anklage (20.12.) gegen Valentin Graf Henckel von Donnersmarck (Vergehen und Verbrechen gegen die VO. v. 1.8.1931 und die VO. v. 23.5.1932 sowie gegen §§ 2 u. 8 des Volksverratsgesetzes) [...] R 3001/20946 BArch OStA. Hannover (19.2.) überreicht das Urteil des Sond.Ger. Hannover, durch das Valentin Graf Hen - ckel von Donnersmarck am 20.1.1938 des Verbrechens gegen das Volksverrats-

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gesetz freigesprochen worden ist. (Untersuchungshaft seit 9.10.37). In den Gründen wird ausgeführt, dem Angeklagten sei nicht zu widerlegen, daß sein Sohn, der 1935 nach Schutzhaft nach Holland ausgewandert ist und den er angeblich 1934 zum letzten Mal gesehen hat, die Transaktionen auf Grund einer Gen. Vollmacht ausgeführt und er selbst davon nichts gewusst habe. In Gestalten rings um Hindenburg, führende Köpfe der Republik und die Berliner Gesellschaft von heute, dritte Auflage 1930, anonym, kann auf S. 188 folgendes gelesen werden: [...] dagegen macht der jüngste der drei Brüder, Herr Erich von GoldschmidtRothschild, ein großes Haus. Dabei hilft ihm seine reizende junge Gattin, geborene Gräfin Henckel [...] sie ist die Tochter des Grafen Valentin Henckel-Donnersmarck und seiner Gattin geborenen Gräfin Kanitz. Graf Henckel, der früher einmal kurze Zeit Hofmarschall des Kaisers war, steht seit einigen Jahren als Generalbevollmächtigter an der Spitze der großen Vermögensverwaltung des Fürsten [Adolf, von mir ergänzt] Schaumburg-Lippe. Valentin Graf Henckel von Donnersmarck starb am 22. Mai 1940 in Berlin Halensee. Mich wunderte seit Jahren, dass die Unterschrift des Testamentsvollstreckers Graf Henckel von Donnersmarck immer als Faksimile zu sehen war, nie im Original. Jetzt weiß ich, warum: Im Mai 1936 agierte er als Testamentsvollstrecker, doch kurz danach wurde er in Untersuchungshaft genommen. Vermögensrechtliche Vorgänge mussten zeitgleich mit einer Rückdatierung der NSDAP-Mitgliedschaft Wolrads rückdatiert werden; interessant ist übrigens, wie bei Wikipedia zu „Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe“ an der Rückdatierung am 28. November 2009 „herumgefeilt“ wurde. Die lange Liste mit Vermögenspositionen des verstorbenen Adolf wird mit dem Hinweis versehen, dass sie zwar Adolf zu gehören scheinen, aber doch nicht gehören, darunter Gut Steyerling, Vietgest, Nienhagen, Boldebuck, Gülzow, Wilhelminenhof, Reinshagen, Krümmel und das Palais Schaumburg in Bonn und Beteiligungen an vielen Gesellschaften. Die „Unterschrift“ dessen, der bescheinigt, fehlt, hingegen findet sich ein Stempel mit einer nachgemachten Unterschrift von Henckel von Donnersmarck, Testamentsvollstrecker, 20. Mai 1936.

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Im Zeitraffer ergibt sich folgende Bildfolge: Adolf und Ehefrau starben, das Testament verschwand, das Flugzeug wurde verbrannt, Unterlagen verschwanden, als die Staatsanwaltschaft Bückeburg ermittelte. Wozu dienten die Ermittlungen gegen Valentin Graf Henckel von Donnermarck auch? Um ihn als Testamentsvollstrecker zu entlassen. Denn gemäß § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines der Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Anfang 1937 „bescheinigte“ das Nachlassgericht Bückeburg, dass Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe vermögenslos verstarb. § 2339 BGB erklärt, dass erbunwürdig ist, wer sich in Ansehung einer Verfü- gung des Erblassers von Todes wegen einer Straftat nach den §§ 267, 271 bis 274 des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht hat. Es gab Hinweise auf ein abhanden gekommenes Testament in einer „Nachlassabrechnung“ des „vermögenslosen“ Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe, von der „Hofkammer“ erstellt: 6. August 1936 Beglaubigung Testamentsvollstreckerzeugnis 0,25 RM 19. März 1937 Gerichtskasse Bückeburg für Testamentseröffnung und Erteilung Testamentsvollstreckerzeugnis 184,00 RM 28. April 1938 Gerichtskasse Bückeburg für Testamentsvollstreckerzeugnis 40,08 RM Das Testamentsvollstreckerzeugnis vom 14. April 1938 (Kostenabrechnung vom 28. April 1938) wies als Testamentsvollstrecker nun „Hofrat Müller“

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aus. Damit war die „Testamentsvollstreckung“ aus einem nicht auffindbaren Testament vollends in die Hand der „Hofkammer“, also Wolrads gelangt. Auch dieser Passus aus einem Schriftsatz des Rechtsanwaltes von Valentin Graf Henckel von Donnersmarck lässt keinen Zweifel an der Existenz eines Testaments zu: Niemals hat der Fürst die Verträge mit dem Kläger (Valentin Henckel von Donnersmarck) als sittlich und unter Zwang abgeschlossen angesehen. Wie sollte er auch wohl sonst dazu gekommen sein, im Jahre 1925, also nach vierjähriger Tätigkeit, die Verträge zu verlängern? Wie sollte er weiter dazu gekommen sein, ihn im Testament mit einer Anerkennung zu bedenken, für die ihm treu geleisteten Dienste? Zum Beweis hierfür wird auf die Testamentsakten beim Amtsgericht in Bückeburg Bezug genommen. Wo ist das Testament? Wo sind die Testamentsakten? Staatsgeheimnis.



https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/14026



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