Die Entscheidung ob ein Vermögensgegenstand aus Adolfs Nachlass dem BGB Verein Fürstliches Haus zugewiesen werde, stand Adolfs Erben zu.
Sie stimmten zu. Dieser Vorgang ist rechtmässig und einzigartig.
1937 erkannten die "Verwalter" und Berater Wolrads, es sei einfacher Alles von Anfang an zu Hausgut zu deklarieren, um nicht auf Zustimmungen der Erben angewiesen zu sein und das Fideikommisgericht seine Arbeit machen zu lassen.
Interessant wie der nicht zulässige Titel Fürst durchgestrichen wird |
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