Freitag, 27. Dezember 2019

Deutsch-italienisches Polizeiabkommen vom 1. April 1936

https://www.vierprinzen.com/2019/11/blumen-von-boccini-fur-himmler.html

Zwischen dem Chef der italienischen Polizei Bocchini und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder Reichsführer SS Himmler ist in der Konferenz, die in Berlin vom 30.3. bis 1.4.1936 stattgefunden hat, folgendes Einverständnis erzielt worden: [...]

Deutsch-italienisches Polizeiabkommen
Berlin, den 1. April 1936[1]
Zwischen dem Chef der italienischen Polizei Bocchini und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder Reichsführer SS Himmler ist in der Konferenz, die in Berlin vom 30.3. bis 1.4.1936 stattgefunden hat, folgendes Einverständnis erzielt worden:
1.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werden sich gegenseitig über alle allgemeinen Erfahrungen und über einzelne Feststellungen hinsichtlich des Kommunismus’ und der Freimaurerei laufend unterrichten, soweit diese Erfahrungen und Feststellungen für die andere Polizei von Interesse sind.
2.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werde sich gegenseitig Anfragen nach allgemeinen Erfahrungen und einzelnen Feststellungen hinsichtlich des Kommunismus’ und der Freimaurerei beantworten, soweit nicht ein eigenes staatliches Interesse dieser Beantwortung entgegensteht.
3.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werden sich gegenseitig Material und Beweismittel hinsichtlich des Kommunismus’ und der Freimaurerei sowie hinsichtlich solcher Vereinigungen oder Bestrebungen, deren Überwachung oder Auflösung im beiderseitigen Interesse erwünscht scheint, zur Verfügung stellen, soweit nicht ein eigenes staatliches Interesse entgegensteht. 
4.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werden sich gegenseitig in der Aufklärung der gegen Italien und gegen Deutschland gerichteten Tätigkeit und Absichten kommunistischer und freimaurerischer Zentralen außerhalb Italiens und Deutschlands unterstützen und sich gegenseitig die Ergebnisse dieser Aufklärung mitteilen.
5.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werden voneinander Anregungen auf Durchführung polizeilicher Vollzugsmaßnahmen gegen Kommunisten, Freimaurer und Emigranten entgegennehmen und nach diesen Anregungen handeln, soweit dies nach den Gesetzen des Landes möglich ist und soweit nicht eigene staatliche Interessen entgegenstehen.
6.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werden auch in allen anderen Fragen auf diesem Gebiet, auch soweit sie in den vorstehenden Punkten nicht besonders aufgeführt sind, im Geiste dieser Vereinbarung zusammenarbeiten, soweit die Gesetze und die staatlichen Interessen nicht entgegenstehen.
Die unter Ziffer 1-6 erwähnten Mitteilungen, Antworten und Anregungen werden in folgender Weise übermittelt werden: 
a) Schriftliche Mitteilungen werden, soweit es sich nicht um eilige Angelegenheiten handelt, durch die Dienstpost des italienischen Botschafters in Berlin bezw. des deutschen Botschafters in Rom befördert, wobei der innere Umschlag der Sendung die Anschrift des Chefs der italienischen Polizei Exc. Bocchini bezw. des Politischen Polizeikommandeurs der deutschen Länder Reichsführer SS Himmler oder Vertreters im Amt zu tragen hat.
b) Besonders eilige Angelegenheiten werden durch besonderen Kurier übermittelt, der von der italienischen Polizei und von der deutschen politischen Polizei abwechselnd etwa jeden Monat oder in dringenden Fällen sofort entsandt wird. Die Kuriere reisen ausschließlich im Flugzeug.
c) Um eine sichere telephonische Verständigung zwischen dem Chef der italienischen Polizei und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder zu ermöglichen, teilt jeder der beiden Herren dem anderen mit jedem Kurier einen Decknamen mit, unter dem er sich beim telephonischen Anruf melden wird.
Um für den Fall des Versagens unter b) bis c) angegebenen Verbindungen eine Verständigung zu ermöglichen, teilt die italienische Polizei der deutschen politischen Polizei und die deutsche politische Polizei der italienischen Polizei private Deckadressen mit, an die in diesen Fällen Mitteilungen auf dem gewöhnlichen Postwege gesandt werden.
gez. H. Himmler Arturo Bocchini
Vorschlag
des Politischen Polizeikommandeurs der deutschen Länder, Reichsführer SS Himmler, zur Ergänzung der Punkte vom 1. April 1936:
Die italienische Polizei und die deutsche Politische Polizei werden auf begründeten Antrag politische Verbrecher unter Ausschaltung diplomatischer Verhandlungen der anderen Polizei ausliefern, soweit nicht ein eigenes staatliches Interesse entgegensteht.
gez. H. Himmler Arturo Bocchini
Vorschlag
des Politischen Polizeikommandeurs der deutschen Länder, Reichsführer SS Himmler, zur Ergänzung der Punkte vom 1. April 1936:
Zwischen der italienischen Polizei und der deutschen politischen Polizei wird ein Funkverkehr eingerichtet werden. Einzelheiten werden durch schriftliche Vorschläge erörtert und vereinbart werden.
gez. H. Himmler Arturo Bocchini

[1] Sonderarchiv Moskau, Bestand 500, Opis 1, Bl. 70-74. Abschrift angefertigt von Patrick Bernhard.



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