Gleichzeitig stützt es sich, um Erbrecht, Grundbuchrecht und Beweislastrecht aus den Angeln heben zu können auf Zivilrecht.
Es stützt sich im öffentlichrechtlichen Verwaltungsverfahren auf ein Urteil des OLG Celle das Preussen nicht betraf und den Erkenntnisstand 2003 aufweist. Im Verwaltunsgrecht gilt der Untersuchungsgrundsatz, im Zivilrecht nicht.
Gegen den Bescheid ist Klage erhoben worden beim VG Potsdam.
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