Ich überlege: ein Gutachten des Deutschen Bundestages schliesst Ansprüche Griechenlands wegen Zwangsanleihen und anderen Schäden trotz Ablaufs einer 70 Jahre Frist nicht aus.
Ist es politisch korrekt die Zueignung des Palais Schaumburg durch die Wehrmacht im Rahmen von Kriegsvorbereitungshandlungen in Frage zu stellen, auch wenn mein Grossvater nicht zu den üblichen Verfolgten zählte ?
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/004/1800451.pdf
Bundesregierung dazu:
Nahezu 69 Jahre nach Kriegsende und nach Jahrzehnten friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der internationalen Staatengemeinschaft einschließlich dem NATO-Verbündeten und EU-Partner Griechenland hat die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren. Deutschland hat seit Beendigung des Zweiten Weltkrieges in hohem Maß Reparationsleistungen erbracht, die die betroffenen Staaten nach allgemeinem Völkerrecht zur Entschädigung ihrer Staatsangehörigen verwenden sollten. Allein durch Wiedergutmachung und sonstige Leistungen wurde ein Vielfaches der ursprünglich auf der Konferenz von Jalta ins Auge gefassten Reparationen in Höhe von 20 Mrd. US-Dollar erbracht. Im Übrigen wären Reparationen mehr als 65 Jahre nach Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen ohne jede Präzedenz.
Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, ob sie sich im Falle einer Klage Griechenlands auf Zahlung von Reparationen oder Rückzahlung der Zwangsanleihe vor dem Internationalen Gerichtshof freiwillig dessen Rechtsprechung unterwerfen würde, und wenn ja, zu welchem Schluss ist sie dabei gekommen?
Diese Frage bezieht sich auf einen hypothetischen Sachverhalt. Die Bundesregierung nimmt zu hypothetischen Sachverhalten nicht Stellung.
Mein Verfahren vor dem Landgericht ist kein hypothetischer Sachverhalt.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Geh%C3%B6rt-das-Palais-Schaumburg-gar-nicht-dem-Staat-article4078986.html
Am heutigen Tage habe ich als Begründung für die Zulassung einer weiteren Beschwerde an das Landgericht Bonn geschrieben:
Gz: 6T 92/19
Zu meinen
Ausführungen im Schriftsatz vom 8.5.2019 füge ich aus gegebenem Anlass hinzu:
Ein Gutachten des Deutschen Bundestages schliesst
Ansprüche Griechenlands wegen Zwangsanleihen und anderen Schäden trotz Ablaufs
einer 70 Jahre Frist nicht aus.
Die Bundesregierung antwortete auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der Linken:
"Nahezu 69 Jahre nach Kriegsende und nach
Jahrzehnten friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit der
Bundesrepublik Deutschland mit der internationalen Staatengemeinschaft
einschließlich dem NATO-Verbündeten und EU-Partner Griechenland hat die
Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren. Deutschland hat seit Beendigung
des Zweiten Weltkrieges in hohem Maß Reparationsleistungen erbracht, die die
betroffenen Staaten nach allgemeinem Völkerrecht zur Entschädigung ihrer
Staatsangehörigen verwenden sollten. Allein durch Wiedergutmachung und sonstige
Leistungen wurde ein Vielfaches der ursprünglich auf der Konferenz von Jalta
ins Auge gefassten Reparationen in Höhe von 20 Mrd. US-Dollar erbracht. Im
Übrigen wären Reparationen mehr als 65 Jahre nach Ende der kriegerischen
Auseinandersetzungen ohne jede Präzedenz".
Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt,
ob sie sich im Falle einer Klage Griechenlands auf Zahlung von Reparationen
oder Rückzahlung der Zwangsanleihe vor dem Internationalen Gerichtshof
freiwillig dessen Rechtsprechung unterwerfen würde, und wenn ja, zu welchem
Schluss ist sie dabei gekommen?
"Diese Frage bezieht sich auf einen hypothetischen
Sachverhalt. Die Bundesregierung nimmt zu hypothetischen Sachverhalten nicht
Stellung".
Mein Verfahren vor dem Landgericht Bonn ist kein
hypothetischer Sachverhalt. Ich bin der Ansicht, dass die Rechtsfrage nicht
abschliessend in der ersten Instanz geklärt werden darf.
Rechtsanwalt
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen