Mittwoch, 24. Juli 2019

Momentaufnahme der Taktik zur Ausschaltung von Miterben

Hier sehen wir, wie Hitlers Geschenk, der Paragraf 86 der Durchführungsverordnung des Fideikommisserlöschensgesetzes eingesetzt wird um nachträglich den gesamten privaten Nachlass von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe in Hausvermögen umzuwandeln und es dem "Oberhaupt" Wolrad, dem neuen "Fürsten"  damit komplett steuerfrei zuweisen zu können.

Juristen werden den Vorgang mit einiger Mühe verstehen.

Aber das Zeitdokument sucht seinesgleichen.

Plettenberg Akte, eine Fundgrube die niemand sehen möchte









siehe  Blatt 2 unten und Blatt 3 oben:

RA Siebert war angeblich Anwalt meines Grossvaters Prinz Heinrich:

"Herr Siebert hat sodann bei der folgenden Erörterung einiger juristischer Punkte um die Übersendung einer Abschrift des augrund Paragraf 18 Abs. 5 des Gesetzes an das Reichsjustizministerium gerichteten Antrages und der Antwort des Ministers. Der Unterzeichnete erklärte hierzu, dass durch Besprechung mit dem Ministerialrat Köhler klargestellt sei, dass auf das Fürstliche Haus S.L. nicht Paragraf 18 des Ges. sondern Paragraf 86 DVO anzuwenden sei und dass er die Unterlagen demnächst schicken würde".

Auf diese Weise werden die Rechte der Miterben ausgehebelt, durch Besprechungen mit dem Reichsjustizministerium.







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